Wie wir am 29.8. feststellen mussten, hat für uns Anrainer überraschend die Bettelalm eröffnet. Für die Betreiber und Behörde war dies allerdings von langer Hand geplant, da die Stammgäste verständigt waren und eine Abordnung von der Behörde, Wirtschaftskammer, Presse, etc. anwesend waren. Die Bescheide an uns Anrainer befinden sich noch am Postweg.
Die Genehmigung wurde im vollen Umfang ohne Einschränkungen genehmigt dh. Öffnungszeiten 19:00 bis 06:00, genehmigt für 290 Personen und 10 Mitarbeiter.
Kurz eine Zusammenfassung wie es dazu gekommen ist:
- seitens der Behörde hat immer eine extrem positive Stimmung für das Projekt Bettelalm geherrscht
- Durch Ihre Unterschriften (bis heute immerhin 245 direkte Anrainer aus Sonnenfelsgasse/Bäckerstraße/Köllnerhofgasse/Lugeck/Schönlaterngasse) hat der Bezirksrat einstimmig beschlossen, dass das Projekt abzulehnen ist (einstimmig getragen von allen Parteien)
- Das hat die Bezirksvorstehung auch dem Magistrat so mitgeteilt
- Daraufhin hätte die Behörde (Dr. Klose) KEINEN positiven Bescheid ausstellen können
- Daher wurde der Fall Frau Stadtrat Frauenberger (SPÖ) zur Entscheidung vorgetragen, diese hat dann durch Ihre Beamten entscheiden lassen – nämlich FÜR die Bettelalm
Wie geht es im Verfahren weiter:
- aus unserer Sicht ist es ein Skandal, dass über das Anrainerinteresse (immerhin 245 direkte betroffene Anrainer und davon rund 30 Gewerbetreibende) einfach „darüber gefahren“ wurde, nur damit ein einzelner ein wenig Profit machen kann und das im Abtausch zu unserer Möglichkeit in der Nacht schlafen zu können.
- die Anrainer mit Parteistellung werden (sobald der Bescheid uns auch zugestellt wird) gegen den Bescheid berufen. Eine Aufhebung des Bescheides wäre für uns eine Überraschung, da der zuständige UVS extrem gewerbefreundlich entscheidet
- danach werden wir den VfgH anrufen, hier erwarten wir uns eine für uns positive Entscheidung, dh. Aufhebung des Betriebsanlagenbescheids
Folgende haben das Viertel endgültig zum Teil des „Bermuda-Vierecks“ gemacht:
- Wüstenrot als Hauseigentümer – nur durch eine verantwortungslose Vergabe war die Disko mitten in einer Wohnzone überhaupt möglich
- Figlmüller als Hauptmieter – die Bettelalm ist ja nur Untermieter
- Frauenberger (SPÖ) hat als politische Instanz durch Ihre Entscheidung die Anrainerinteressen und demokratische Grundwerte mit den Füßen getreten
Parallel dazu wird es wichtig sein Maßnahmen zu setzen, damit für uns das Leben bis zur Behebung des Bescheids erträglich bleibt! Dh. man muss die Bettelalm bei jeder Lärmerregung im Wege einer Anzeige bei Polizei (die Polizei hat uns geraten bei jeder Lärmerregung anzurufen 01-3131 021 357 – und sie kommt umgehend) und bei der Gewerbebehörde bei jeder Überschreitung ihres Bescheides „auf die Finger klopfen“.
Die lauten zuströmenden Personen-Massen (900-1500 pro Nacht durch den Gastwechsel) und die vielen (mit überhöhter Geschwindigkeit) zufahrenden Autos und Taxis lassen sich dadurch natürlich nicht in den Griff bekommen – hier sind Politik und Magistrat gefordert (Stichwort Fahrverbot 22:00-06:00 ausgenommen AnrainerInnen).
In den ersten Wochen wird es ruhig sein, wie wir in Erfahrung bringen konnten, da die Stammgäste (die dzt. kommen) ANGEWIESEN sind KEINESFALLS per Auto oder Taxi zuzufahren und sich ruhig verhalten sollen. Danach wird eine Werbewelle („Österreich“, „Krone“ und „Heute“ Artikel) starten und dann wird es richtig „rund“ gehen wie uns gesagt wurde und wie man sich jederzeit ab Mitternacht in der Johannesgasse beim kleineren Schwesterbetrieb ansehen kann.